Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aktfotografie FineArt
Stand: 01/2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Buchungen und Leistungen zwischen dem Fotografen [Name] (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kundinnen (nachfolgend „Kundin“) im Bereich Akt-, Boudoir- und FineArt-Fotografie. Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Die Buchung eines Shootings erfolgt durch schriftliche Anfrage (z. B. per E-Mail oder Kontaktformular) und eine ausdrückliche Bestätigung durch den Fotografen. Mit der Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Individuelle Wünsche und Leistungen werden in einer separaten Vereinbarung oder im Rahmen der Auftragsbestätigung konkret festgehalten.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Shootingpaket. Änderungen oder Erweiterungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen möglich.

Der Fotograf behält sich künstlerische Freiheit bei Lichtführung, Bildkomposition, Retusche und Stil vor. Die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder erfolgt durch den Fotografen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Paketpreis.
Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

  • Eine Anzahlung von 40 % ist bei Buchung fällig.
  • Der Restbetrag ist spätestens am Tag des Shootings in bar oder vorab per Überweisung zu begleichen.
  • Zusatzleistungen (z. B. weitere Bildbearbeitungen, Prints, Aufpreise für externe Locations) werden gesondert abgerechnet.

5. Rücktritt, Terminverschiebung & Ausfallgebühren

Die Buchung eines Fotoshootings bedeutet eine verbindliche Terminreservierung – Zeit, die ausschließlich für Dich eingeplant wird. In dieser Zeit nehme ich keine weiteren Aufträge an, buche ggf. externe Studios, bereite Technik, Requisiten und Konzepte individuell vor.

Daher gelten folgende Regelungen im Falle einer Stornierung oder Terminverschiebung:

Stornierungen durch die Kundin

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei kurzfristigeren Absagen fallen gestaffelte Ausfallgebühren an:

  • 13 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. für die Anmietung eines Studios, Locationreservierungen, Reisekosten oder gebuchte Assistenzen) sind in jedem Fall vollständig von der Kundin zu tragen, sofern keine kostenfreie Stornierung dieser Leistungen möglich war.

Warum entstehen Ausfallgebühren?

Bei einem kurzfristigen Rücktritt ist es für mich als Fotograf in der Regel nicht mehr möglich, den geblockten Termin erneut zu vergeben – insbesondere bei Akt- und Boudoir-Fotografie, die sehr persönlich, individuell vorbereitet und diskret geplant wird.

Zudem ist bereits im Vorfeld ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand entstanden: Konzeptionelle Vorbereitungen, organisatorische Absprachen, ggf. Studioanmietung oder Equipmentbereitstellung.

Die Ausfallgebühr dient somit nicht als „Strafe“, sondern als fairer Ausgleich für entstandene Aufwendungen und den Verdienstausfall durch blockierte Kapazitäten.

Terminverschiebungen

Eine einmalige Terminverschiebung ist nach Absprache möglich, sofern sie mindestens 7 Tage vor dem Shootingtermin beantragt wird und die Terminlage dies zulässt. In diesem Fall wird kein Ausfallhonorar berechnet.

Bei mehrfachen oder sehr kurzfristigen Verschiebungen gelten jedoch dieselben Ausfallregelungen wie bei einer Stornierung.

6. Nutzungsrechte und Bildverwendung

Die Kundin erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final bearbeiteten Bildern für den privaten Gebrauch (z. B. für Ausdrucke, Fotobücher, digitale Nutzung auf privaten Geräten).

Eine Veröffentlichung in sozialen Medien ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Fotografen erlaubt. In diesem Fall ist eine Namensnennung des Fotografen („Foto: Aktfotografie FineArt“) erwünscht.

Die kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung, Webseiten, Modelportale, Weiterverkauf) ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Honorar gestattet.

Der Fotograf bleibt in jedem Fall Urheber im Sinne des § 7 UrhG und behält das uneingeschränkte Urheberrecht.

Warum bekomme ich kein Urheberrecht?

In Deutschland ist das Urheberrecht unveräußerlich – das bedeutet: Es kann nicht verkauft, übertragen oder abgetreten werden, auch nicht durch Vertrag. Das liegt daran, dass das Urheberrecht als ein persönlichkeitsgebundenes Recht verstanden wird. Es schützt nicht nur das Werk (in diesem Fall: die Fotos), sondern vor allem auch die kreative Leistung und Identität der Person, die es geschaffen hat – also des Fotografen.

Selbst wenn eine Kundin die exklusiven Nutzungsrechte an Bildern erhält oder eine unbegrenzte Verwendung vereinbart wird, bleibt der Fotograf immer der rechtliche Urheber. Er kann jedoch Nutzungsrechte (z. B. für den privaten oder gewerblichen Gebrauch, für Social Media, Drucke etc.) einfach oder exklusiv einräumen, was vertraglich festgehalten wird.

Diese Regelung schützt beide Seiten:

  • Die Kundin erhält Klarheit darüber, was sie mit den Bildern tun darf.
  • Der Fotograf behält die Kontrolle über die kreative Integrität seiner Werke und kann die Bilder bei unautorisierter Nutzung rechtlich schützen.

7. Veröffentlichungsrechte und Diskretion

Die im Rahmen des Shootings entstandenen Bilder werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Kundin niemals veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet.

Der Schutz der Privatsphäre und Diskretion haben oberste Priorität.

Model Release-Verträge zur Veröffentlichung werden gesondert abgeschlossen und sind niemals Bestandteil einer Buchungspflicht.

8. Haftung

Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für Sach- oder Personenschäden während des Shootings übernimmt der Fotograf keine Haftung, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Bei technischen Störungen, Datenverlust oder höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unwetter, Stromausfall) ist der Fotograf berechtigt, einen Ersatztermin anzubieten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Speicherung und Archivierung

Die Bilddaten werden vom Fotografen für mindestens 3 Monate gespeichert. Eine dauerhafte Archivierung ist nicht Bestandteil des Vertrags. Die Kundin ist für die Sicherung der ihr übergebenen Bilder selbst verantwortlich.

10. Persönlichkeitsrechte, Aktfotografie & Jugendschutz

Der Fotograf verpflichtet sich zu größter Sensibilität bei der Umsetzung von Akt- und Boudoir-Aufnahmen. Es werden keine Aufnahmen gefertigt oder angeboten, die gegen die guten Sitten, das Persönlichkeitsrecht oder geltendes Recht (insb. §§ 22, 23 KUG) verstoßen.

Shootings mit Minderjährigen finden nicht statt – unabhängig von einer Einverständniserklärung Dritter.

Grenzüberschreitende, sexualisierte oder pornografische Inhalte sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen von Aktfotografie FineArt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.